Der Jahresabschluss ist sozusagen die Krönung der Finanzbuchhaltung und wird entweder in Form einer Bilanz oder einer Einnahmenüberschussrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften erstellt. Die Führung eines Anlagenverzeichnisses ist in dem Jahresabschluss enthalten.
Eine Abschlussbesprechung mit unseren Mandanten, in der steuerliche und betriebswirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten erörtert werden, ist obligatorisch.
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