Sollte das Finanzamt von den von uns erklärten Zahlen abweichen, kann Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Dies wird von uns inkl. Schriftverkehr und Telefonaten mit dem Finanzamt für Sie erledigt. Es werden auch persönliche Gespräche mit dem Finanzamt für Sie geführt, wenn diese schneller zur Lösung der Probleme führen. Endet das Einspruchsverfahren für Sie trotz aller Bemühungen negativ, können Sie in einem Klageverfahren versuchen, Ihr Recht durchzusetzen. Auch in diesem Verfahren werden Sie umfassend betreut.
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